Robben-Junges Foto: AFP Joe RaedleDas im vergangenen Jahr beschlossene EU-Embargo gegen aus Robben hergestellte Produkte ist in Kraft getreten, allerdings nur mit Ausnahmen. Dies bestätigte eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel. Nicht betroffen von dem Embargo seien vorerst Organisationen, die dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt haben.

Am Donnerstag hatte eine Organisation von Inuit in Kanada erklärt, das Embargo gegen aus Robben hergestellte Produkte werde ausgesetzt. Die Organisation gehört zu den insgesamt 16 Organisationen oder Personen, die vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht haben. Unter anderem wollen die Inuit in Kanada erreichen, dass das Embargo für sie nicht gilt.

Die Kläger hätten bis zum 7. September Zeit, ihre Argumente vorzubringen, sagte die Sprecherin der EU-Kommission. Anschließend werde eine Anhörung vor dem Gericht stattfinden, nach der der Richter entscheide, ob die Ausnahmen in Kraft blieben, bis ein endgültiges Urteil über das Verbot gefällt werde.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte das Embargo. Von Robben würden vielfältige Erzeugnisse gewonnen, die vom Verbraucher oft nicht als solche zu erkennen seien, erklärte Aigner in Berlin.

Generell ausgenommen von dem Embargo ist der “nicht kommerziellen Zwecken” dienende Verkauf von Produkten, die von den kanadischen Inuit auf traditionelle Weise hergestellt wurden. Kanada hatte äußerst verärgert auf den Embargo-Beschluss der EU vom Juli 2009 reagiert; Premierminister Stephen Harper sprach von einer “komplett unfairen” Entscheidung und einer “eklatanten Diskriminierung” der kanadischen Robbenjäger.

Auch die USA und Mexiko, die wichtigsten Handelspartner Kanadas, haben ein Embargo gegen Robben-Produkte verhängt. Tierschützer kritisieren die Robben-Jagd als grausame Tierquälerei. Weltweit werden im Jahr rund 900.000 Robben getötet, die meisten davon in Kanada, Grönland und Namibia.

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